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Sportsfera-Redaktion
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Rettig hat bei Man City im Prinzip recht, in der Praxis aber nicht

Der DFB-Geschäftsführer will Man City Lizenz und alle Titel entziehen. Der Instinkt ist richtig, doch eine Maximalstrafe ist unwahrscheinlich und könnte die geschützten Regeln untergraben.

Veröffentlicht
24. Oktober 2026
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3 min
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Foto: Chris Morgan / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)

Wenn ein hochrangiger deutscher Fußballfunktionär zum Begriff „Super-GAB“ greift, dem größten denkbaren Betrugsfall, sagt das viel darüber, wie wenig Vertrauen er in einen gewöhnlichen Ausgang hat. Diese Frustration halten wir für die eigentliche Geschichte, nicht die Rhetorik.

Zunächst zu den Fakten. Laut Reuters wurde City in allen bis auf einen der 115 Anklagepunkte schuldig gesprochen; eine Berufung wird erwartet. Die Vorwürfe betreffen die Jahre 2009 bis 2018, und laut Spiegel soll der Klub falsche Angaben zu seinen Finanzen gemacht und Sponsoreneinnahmen aufgebläht haben. Nun hat DFB-Geschäftsführer Andreas Rettig, der zum Jahresende aus dem Amt scheidet, im Kicker gesagt, die UEFA solle „die Krallen ausfahren“ und die Höchststrafe verhängen: „Lizenzentzug und Aberkennung aller Titel“.

Die Empörung ist berechtigt, denn Regeln ohne Zähne sind bloße Empfehlungen

Rettigs Kernargument lässt sich schwer abtun. Er sagt, City habe das Prinzip mit Füßen getreten, nur so viel auszugeben, wie zurechenbare Einnahmen erwirtschaften. Dieses Prinzip ist der gesamte Sinn der Finanzregulierung. Wenn ein Klub in 114 Punkten schuldig gesprochen werden kann und die Folgen auf eine Geldstrafe und ein Achselzucken hinauslaufen, ziehen alle anderen Klubs dieselbe Lehre: Regeltreue ist optional, und Rechtsstreit ist ein Posten im Budget.

Auch das Timing halten wir für wichtig. Das Urteil fiel Ende September, und der Ticker von ran weist darauf hin, dass eine endgültige Entscheidung noch Monate dauern könnte. Man muss in Deutschland kein Rivale sein, um dieses offene Warten unangenehm zu finden. Das Vertrauen in ein Verfahren schwindet mit jedem Monat, in dem es sich ohne Konsequenzen hinzieht.

Doch alles zu streichen ist die Strafe, die den Kontakt mit der Realität am ehesten nicht übersteht

Hier trennen wir uns von Rettig. Alle Titel aberkennen und die Lizenz entziehen, das klingt auf dem Podium sauber, wäre aber unserer Einschätzung nach juristisch und logistisch ein Minenfeld. Eine Berufung wird bereits erwartet. Eine Strafe, die ein Jahrzehnt an Ergebnissen auslöscht, würde wohl die schärfstmögliche Anfechtung nach sich ziehen, und jede Verfahrensschwäche würde zum Schlupfloch des Klubs. Die härteste Strafe dürfte die am leichtesten zu kippende sein.

Bemerkenswert ist auch, dass Rettig sich an die UEFA wendet, obwohl der Schuldspruch aus dem eigenen Verfahren der Premier League stammt. Wir vermuten, dass diese Lücke Absicht ist, doch das ist unsere Lesart, nicht etwas, das er sagt. Laut Spiegel gilt derzeit ein hoher Punktabzug mit Abstieg in die Championship als erwartete Strafe. Das ist eine Prognose, kein Urteil, und wir würden sie mit Vorsicht behandeln. Aber wenn selbst diese Spanne im Raum steht, braucht eine glaubwürdige Sanktion nicht die Nuklearoption.

Hinzu kommt ein Fairnessproblem. Rettig bezeichnet City nur als „sichtbarste Spitze des Eisbergs“. Wenn das stimmt, ist die symbolische Hinrichtung eines einzelnen Klubs ein Sündenbock und keine Reform. City hart zu bestrafen und das System, das dies ermöglicht hat, unangetastet zu lassen, würde sich nach Gerechtigkeit anfühlen und nichts ändern.

Die 50+1-Predigt ist der am wenigsten überzeugende Teil

Rettig nutzte den Anlass, um für die deutsche 50+1-Regel zu werben und RB Leipzig anzugreifen, dessen Ursprünge er als „klare Umgehung“ bezeichnete. Gut, das ist sein Job und seine Meinung. Als Argument im Fall City ist das aber weit hergeholt. Nicht die Eigentümerstruktur hat die mutmaßlichen Sponsorenverträge aufgesetzt, sondern Menschen, die gegen die Regeln verstoßen haben. Auch deutsche Klubs haben Konzernrückhalt, und Rettig selbst nennt im selben Atemzug Leverkusen und Wolfsburg. Einen Finanzbetrugsfall zu nutzen, um einen innerdeutschen Governance-Streit auszutragen, verwässert sein stärkstes Argument.

Unser Urteil

Rettig hat recht, dass die Sanktion wehtun muss und dass es um Glaubwürdigkeit geht. Wahrscheinlich irrt er, wenn er den Weg über Aberkennung aller Titel und Lizenzentzug für durchsetzbar oder klug hält. Besser wäre eine strenge, vertretbare Strafe, die eine Berufung tatsächlich übersteht, etwa ein hoher Punktabzug samt klarer Botschaft, dass Wiederholungstätern mehr droht. Eine durchgesetzte Strafe ist besser als eine perfekte, die gekippt wird. Für alle, die von außerhalb Englands zusehen, ist der Test einfach: Fällt die endgültige Sanktion milder aus als die Feststellungen, sind mehr Stimmen wie die von Rettig zu erwarten, und sie werden einen Punkt haben.

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